Die Fragen der Regulierungsbehörde konzentrieren sich auf die Themenkomplexe Geschäftsmodelle, rechtliche Einordnung, Nummerierungsfragen, Marktdefinition und Marktzutrittschancen, Universaldienstleistung, Datenschutz, Notruf und Auskunftsverfahren. Die Deutsche Telekom fordert in ihrer Stellungnahme die Gleichsetzung von VoIP, die Verbindungen in die herkömmlichen öffentlichen Telefonnetze ermöglicht, mit dem klassischen Telefondienst und damit auch die Anwendung der selben Rahmenvorschriften.
Die Deutsche Telekom will diese Verpflichtung zur Einhaltung der Rahmenvorschriften dabei auf den VoIP-Anbieter bezogen sehen, und nicht auf so genannte „nomadisierende“ Zugänge, etwa Public WLAN, auf den Betreiber des Hotspots. Die Telekom will den VoIP-Dienst bei T-Mobile angesiedelt sehen, was vor dem Hintergrund des Roll-Outs von WLAN-Hotspots, welches Telekom und T-Mobile gemeinsam betreiben, verständlich erscheint.
Nach eigenen Angaben plant die Telekom derzeit keine konkreten VoIP-Dienste, aber beobachtet intensiv den Markt und diskutiert verschiedene Geschäftsmodelle. Die Telekom trennt dabei immer wieder zwischen dem Anschlussanbieter und dem Diensteanbieter. Das bedeutet, dass das heute allgemeingültige Modell - der Anschlussanbieter ist zugleich Anbieter des Telefondienstes - für VoIP aufgegeben wird.
VoIP wird ein Dienst sein, der unabhängig von einem bestimmten physikalischen Anschluss ist. Die Telekom betrachtet VoIP aus heutiger Sicht aber zunächst als einen speziellen Dienst, der parallel zum anschlussabhängigen klassischen Telefondienst angeboten werden kann, also einen separaten Markt, der dann auch nicht von Regelungen für Universaldienste betroffen sein soll.
Quelle des Artikels: FREELETTER (DE)
http://www.freeletter.de/cgi-bin/news/news.cgi?newsid1092152282,40742







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